Der Lehrvertrag
Dein erster "Arbeitsvertrag" und dessen Inhalt.

Dein erster "Arbeitsvertrag" und dessen Inhalt.
Der Lehrvertrag ist ein sogenannter befristeter Ausbildungs- und Arbeitsvertrag. Befristet deshalb, da die Lehre ein klar fixiertes Start- und Enddatum hat.
Der Vertrag muss zwingend vor Startbeginn der Lehre von allen Parteien unterzeichnet werden.
Diese Punkte regelt dein Lehrvertrag
- Art und Zeitdauer der beruflichen Ausbildung
- Gehalt
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Ferien
Ein Lehrvertrag kann zudem weitere Bestimmungen beinhalten hinsichtlich Versicherungsleistungen, zur Unterkunft, zur Verpflegung wie auch der Anschaffung von speziellem Handwerkszeug.
Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag.
Bild: Free-Photos / Pixabay